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Gesellschaft |
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Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
(LER)
Chronologie
des umstrittenen brandenburgischen Schulfachs
Das
Bundesverfassungsgericht hat sich am 26. Juni 2001
in Karlsruhe
in einer öffentlichen Verhandlung mit dem umstrittenen
brandenburgischen Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
(LER) befasst. Das
Urteil wird bis zum Jahresende erwartet. KNA dokumentiert
im folgenden die wichtigsten Stationen auf dem Weg zu
der
Verhandlung.
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Juni 1990
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Der Vorsitzende der Berliner Bischofskonferenz,
der Berliner Bischof Georg Sterzinsky, mahnt nach einer Vollversammlung
der katholischen Bischöfe aus Ost-Berlin und der DDR das Recht
auf Religionsunterricht in den Schulen an.
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November 1990
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In ihrem Koalitionspapier schreiben
SPD, FDP und Bündnis 90 in Brandenburg ihre Absicht fest,
an den Schulen einen "breit angelegten Unterricht in Religions-
und Lebenskunde" einzuführen und "die konfessionelle Unterweisung
in Verantwortung der Kirchen zu belassen".
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Juni 1992
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Brandenburgs Landesregierung beschließt
einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch "Lebensgestaltung-Ethik-Religion"
an 44 ausgewählten Schulen der Sekundarstufe I. Der Unterricht
soll in eine gemeinsame Integrationsphase mit bekenntnisfreiem
Unterricht und eine Differenzierungsphase unterteilt sein,
in der Schüler zwischen "Lebensgestaltung/ Ethik" und "Religion"
wählen können.
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Juli 1992
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Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
vereinbart mit der Landesregierung eine Beteiligung am Modellversuch.
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September 1992
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Das Bistum Berlin teilt nach dem
Scheitern der Verhandlungen mit dem Bildungsministerium mit,
dass es keine Beteiligung der katholischen Kirche am Modellversuch
LER geben werde. Das Bistum ruft die katholischen Eltern auf,
ihre Kinder vom LER-Unterricht abzumelden.
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März 1995
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Die SPD-Landtagsfraktion spricht
sich für eine schrittweise Einführung des "bekenntnisfreien
Pflichtfachs" LER ab dem Schuljahr 1996/97 aus. Religionsunterricht
solle außerhalb der Stundentafel angeboten werden.
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Mai 1995
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Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
erklärt, dass sie sich nicht an der Weiterführung von LER
im Schuljahr 1995/96 beteiligen wird. Sie begründet diesen
Schritt unter anderem mit der fehlenden Gleichberechtigung
staatlicher und kirchlicher Lehrer.
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Juni 1995
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Das Berliner Max-Planck-Institut
legt das wissenschaftliche Begleitgutachten zum Modellversuch
vor und bewertet LER als "geeigneten Schritt" zur Entwicklung
einer Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht.
Die Wissenschaftler kritisieren allerdings "konzeptionelle
Mängel": Die Inhalte zu Ethik und Religion kämen zu kurz.
Von einer schnellen Erweiterung des LER-Angebots raten die
Gutachter ab. Die evangelische Kirche bemängelt in ihrem Abschlussbericht
zu LER eine Ungleichbehandlung von Religionsunterricht und
"Lebensgestaltung/Ethik".
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März 1996
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Der Potsdamer Landtag beschließt
mit den Stimmen der SPD das Brandenburgische Schulgesetz,
in dem die Einführung des Pflichtfachs LER mit Befreiungsmöglichkeit
geregelt wird. Religionsunterricht wird kein ordentliches
Lehrfach. Der Bundestag hatte zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU
und FDP das Land aufgefordert, die geplanten gesetzlichen
Regelungen zu Religionsunterricht und LER zu ändern und "Religion"
als ordentliches Lehrfach einzuführen.
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April 1996
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Der Berliner Erzbischof
Kardinal Georg Sterzinsky erklärt, dass die katholische im
Unterschied zur evangelischen Kirche keinen Religionsunterricht
als freiwilliges Wahlfach in den Schulen anbieten werde.
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Mai 1996
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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
beantragt beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren
zum Brandenburgischen Schulgesetz.
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Juli 1996
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Das Erzbistum Berlin, die
Bistümer Görlitz und Magdeburg und die Evangelische Kirche
in Berlin-Brandenburg erheben Verfassungsbeschwerden gegen
die Bestimmungen zu LER und Religionsunterricht im Schulgesetz.
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August 1996
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Mit dem neuen
Schuljahr beginnt die schrittweise Einführung des Pflichtfachs
LER. Die katholischen Bischöfe in Brandenburg rufen Eltern
und Schüler auf, eine Befreiung von LER zu beantragen. Dies
weist Ministerpräsident Manfred Stolpe als "Verdächtigung
von Diskriminierungen" zurück. 40 katholische Eltern und Schüler
legen in Karslruhe ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein.
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Oktober 1996
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Brandenburgs Bildungsministerium
erkennt katholischen Religionsunterricht in den Pfarrgemeinden
als Alternative für Schüler an, die sich von LER befreien
lassen.
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Dezember 1996
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Brandenburgs Bildungsministerium
beruft einen wissenschaftlichen Beirat, der für die schrittweise
Einführung von LER einen Rahmenplan erarbeiten soll.
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März 1997
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Das Land Brandenburg und
die evangelische Kirche unterzeichnen eine Vereinbarung über
den Religionsunterricht in den Schulen "unter Wahrung der
unterschiedlichen Rechtsauffassungen".
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August 1998
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LER wird mit
Schuljahresbeginn im Rahmen eines Unterrichtsversuchs auch
erstmals in den Jahrgangstufen eins bis sechs unterrichtet.
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September 1998
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Brandenburgs evangelischer Bischof
Wolfgang Huber kritisiert den LER-Unterricht in der Primarstufe
als Verstoß gegen das Grundgesetz. Weil LER dort kein eigenständiges
Fach sei und in den Sachunterricht integriert werde, könnten
die Schüler davon nicht abgemeldet werden.
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März 2000
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Mitglieder
des wissenschaftlichen Beirats und des Fachverbandes LER kritisieren
die Rahmenbedingungen des Fachs. Es teile den minderen Status
"dahin vegetierender Werte bildender Fächer" wie Kunst und
Musik.
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26. Juni 2001
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Im Bundesverfassungsgericht
findet eine mündliche Verhandlung zum brandenburgischen Schulgesetz
statt. Nach Angaben des Landes Brandenburg erhält zu diesem
Zeitpunkt jeder zweite Schüler der Klassenstufen sieben bis
zehn LER-Unterricht.
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