Home/AktuellDatenbankrechercheÜber KNAProdukteRedaktionenKNA-HörfunkKNA-BildAusbildung bei KNAServicelinksImpressum

KNA-Dokumente
aktuell
Gesellschaft
 


Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)

Chronologie des umstrittenen brandenburgischen Schulfachs

Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 26. Juni 2001 in Karlsruhe in einer öffentlichen Verhandlung mit dem umstrittenen brandenburgischen Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) befasst. Das Urteil wird bis zum Jahresende erwartet. KNA dokumentiert im folgenden die wichtigsten Stationen auf dem Weg zu der Verhandlung.

 
Juni 1990
  Der Vorsitzende der Berliner Bischofskonferenz, der Berliner Bischof Georg Sterzinsky, mahnt nach einer Vollversammlung der katholischen Bischöfe aus Ost-Berlin und der DDR das Recht auf Religionsunterricht in den Schulen an.

 
November 1990
  In ihrem Koalitionspapier schreiben SPD, FDP und Bündnis 90 in Brandenburg ihre Absicht fest, an den Schulen einen "breit angelegten Unterricht in Religions- und Lebenskunde" einzuführen und "die konfessionelle Unterweisung in Verantwortung der Kirchen zu belassen".

 
Juni 1992
  Brandenburgs Landesregierung beschließt einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch "Lebensgestaltung-Ethik-Religion" an 44 ausgewählten Schulen der Sekundarstufe I. Der Unterricht soll in eine gemeinsame Integrationsphase mit bekenntnisfreiem Unterricht und eine Differenzierungsphase unterteilt sein, in der Schüler zwischen "Lebensgestaltung/ Ethik" und "Religion" wählen können.

 
   

Juli 1992

  Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg vereinbart mit der Landesregierung eine Beteiligung am Modellversuch.

 

September 1992

  Das Bistum Berlin teilt nach dem Scheitern der Verhandlungen mit dem Bildungsministerium mit, dass es keine Beteiligung der katholischen Kirche am Modellversuch LER geben werde. Das Bistum ruft die katholischen Eltern auf, ihre Kinder vom LER-Unterricht abzumelden.

 

März 1995

  Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich für eine schrittweise Einführung des "bekenntnisfreien Pflichtfachs" LER ab dem Schuljahr 1996/97 aus. Religionsunterricht solle außerhalb der Stundentafel angeboten werden.

 

Mai 1995

  Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg erklärt, dass sie sich nicht an der Weiterführung von LER im Schuljahr 1995/96 beteiligen wird. Sie begründet diesen Schritt unter anderem mit der fehlenden Gleichberechtigung staatlicher und kirchlicher Lehrer.

 
 
Juni 1995
Das Berliner Max-Planck-Institut legt das wissenschaftliche Begleitgutachten zum Modellversuch vor und bewertet LER als "geeigneten Schritt" zur Entwicklung einer Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht. Die Wissenschaftler kritisieren allerdings "konzeptionelle Mängel": Die Inhalte zu Ethik und Religion kämen zu kurz. Von einer schnellen Erweiterung des LER-Angebots raten die Gutachter ab. Die evangelische Kirche bemängelt in ihrem Abschlussbericht zu LER eine Ungleichbehandlung von Religionsunterricht und "Lebensgestaltung/Ethik".

 
März 1996
  Der Potsdamer Landtag beschließt mit den Stimmen der SPD das Brandenburgische Schulgesetz, in dem die Einführung des Pflichtfachs LER mit Befreiungsmöglichkeit geregelt wird. Religionsunterricht wird kein ordentliches Lehrfach. Der Bundestag hatte zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP das Land aufgefordert, die geplanten gesetzlichen Regelungen zu Religionsunterricht und LER zu ändern und "Religion" als ordentliches Lehrfach einzuführen.

 
April 1996
  Der Berliner Erzbischof Kardinal Georg Sterzinsky erklärt, dass die katholische im Unterschied zur evangelischen Kirche keinen Religionsunterricht als freiwilliges Wahlfach in den Schulen anbieten werde.

 
   
Mai 1996
  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zum Brandenburgischen Schulgesetz.

 
Juli 1996
  Das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz und Magdeburg und die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg erheben Verfassungsbeschwerden gegen die Bestimmungen zu LER und Religionsunterricht im Schulgesetz.

 
August 1996
  Mit dem neuen Schuljahr beginnt die schrittweise Einführung des Pflichtfachs LER. Die katholischen Bischöfe in Brandenburg rufen Eltern und Schüler auf, eine Befreiung von LER zu beantragen. Dies weist Ministerpräsident Manfred Stolpe als "Verdächtigung von Diskriminierungen" zurück. 40 katholische Eltern und Schüler legen in Karslruhe ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein.

 
   
Oktober 1996
  Brandenburgs Bildungsministerium erkennt katholischen Religionsunterricht in den Pfarrgemeinden als Alternative für Schüler an, die sich von LER befreien lassen.

 
Dezember 1996
  Brandenburgs Bildungsministerium beruft einen wissenschaftlichen Beirat, der für die schrittweise Einführung von LER einen Rahmenplan erarbeiten soll.

 
März 1997
  Das Land Brandenburg und die evangelische Kirche unterzeichnen eine Vereinbarung über den Religionsunterricht in den Schulen "unter Wahrung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen".

 
   
August 1998
  LER wird mit Schuljahresbeginn im Rahmen eines Unterrichtsversuchs auch erstmals in den Jahrgangstufen eins bis sechs unterrichtet.

 
September 1998
  Brandenburgs evangelischer Bischof Wolfgang Huber kritisiert den LER-Unterricht in der Primarstufe als Verstoß gegen das Grundgesetz. Weil LER dort kein eigenständiges Fach sei und in den Sachunterricht integriert werde, könnten die Schüler davon nicht abgemeldet werden.

 
März 2000
  Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats und des Fachverbandes LER kritisieren die Rahmenbedingungen des Fachs. Es teile den minderen Status "dahin vegetierender Werte bildender Fächer" wie Kunst und Musik.

 
26. Juni 2001
  Im Bundesverfassungsgericht findet eine mündliche Verhandlung zum brandenburgischen Schulgesetz statt. Nach Angaben des Landes Brandenburg erhält zu diesem Zeitpunkt jeder zweite Schüler der Klassenstufen sieben bis zehn LER-Unterricht.

 
   
© 2001 KNA
 
Zum Seitenanfang