| |
VORBEMERKUNG zum Dekret zur
Feststellung der Exkommunikation
Um jeglichen Zweifel zu beseitigen hinsichtlich des kanonischen
Status von Bischof Romulo Antonio Braschi, der versucht
hat, katholischen Frauen die Priesterweihe zu erteilen,
hält es die Kongregation für die Glaubenslehre
für angemessen, darauf aufmerksam zu machen und zu
bestätigen, dass sich der Genannte, da Schismatiker,
bereits zuvor schon die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene
Exkommunikation zugezogen hatte.
DEKRET zur Feststellung der Exkommunikation
Da die Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia
Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming,
Pia Brunner und Angela White auf das Monitum dieser Kongregation
vom vergangenen 10. Juli, das am darauf folgenden Tag veröffentlicht
wurde, bis zum festgesetzten Zeitpunkt, dem 22. Juli 2002,
keine Zeichen der Reue und Umkehr für das von ihnen
begangene schwerwiegende
|
|
Vergehen gezeigt haben, verhängt dieses Dikasterium
über die genannten Frauen gemäß dem Monitum
die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation
mit allen in can. 1331 CIC festgesetzten Rechtsfolgen.
In Erfüllung dieses gebotenen Einschreitens vertraut
die Kongregation darauf, dass die Genannten, erleuchtet
durch die Gnade des Heiligen Geistes, zur Einsicht gelangen
und den Weg zurück finden zur Einheit im Glauben und
zur Gemeinschaft mit der Kirche, die sie durch ihr Handeln
verletzt haben.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre,
am 5. August 2002.
Joseph Kardinal Ratzinger,
Präfekt
Tarcisio Bertone SDB,
Erzbischof emeritus von Vercelli, Sekretär
|
|