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Produkte
AGB der KNA
  Vertrags-abschluss
  Pflichten der KNA
  Mitwirkungs-pflichten des Kunden
  Erfüllungsort Versandrisiko
  Eigentums-vorbehalt
  Kennzeichnungs-pflicht/ Belegexemplar
  Honorar für die Lieferung von Material
  Entgelt für andere Leistungen
  Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
Gewährleistung
Haftung
Urheberrechte
Freistellung
  Vertragsstrafe/ pauschalierter Schadensersatz
  Laufzeit, Kündigung, Nachlieferungen
Schriftform
  Rechtswahl, Gerichtsstand
  Schluss-bestimmung
   
AGB als PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KNA
 


Für alle der KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH - im folgenden "KNA" genannt - erteilten Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Regelungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Insbesondere sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand von Verträgen mit KNA. Solchen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten insbesondere auch für die Nutzung der von KNA angebotenen Online-Dienste.

 
§ 1  Vertragsabschluß  

Verträge zwischen KNA und dem Kunden kommen entweder durch schriftlichen Vertrag oder durch das Abrufen von Inhalten von dem KNA-Onlineportal durch den Kunden zustande. Im letzteren Fall ist die elektronische Beauftragung eines Downloads als Ange-bot zum Vertragsschluss durch den Kunden anzusehen, welches KNA erst dann annimmt, wenn aktiv Inhalte durch KNA gesendet werden.

Eine über die Regelung des § 12 Abs. 2 dieser AGB hinausgehende Einräumung von Nutzungsrechten kann nur durch schriftlichen Vertrag zwischen der KNA und dem Kunden erfolgen.

 
§ 2  Pflichten der KNA  

1) KNA verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrages gemäß der vereinbarten Dienstleistung.

2) KNA stellt dem Kunden die von ihm bestellten Leistungen in der vertraglich vereinbarten Form zur Verfügung.

 
§ 3

 Mitwirkungspflichten
 des Kunden

 

1) Der Kunde wirkt an der Erfüllung des Vertrages in der vereinbarten Form gewissenhaft und in der erforderlichen Weise mit.

2) Sofern KNA dem Kunden Text-, Bild-, Video- oder Audiomaterial zur Verfügung stellt, hat der Kunde bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Materials, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung für jedes einzelne Materialstück anzugeben. Entsprechend den Angaben des Kunden erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Materials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, so gilt das Einverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen Dritter durch den Besteller freizustellen.

 
§ 4  Erfüllungsort
 Versandrisiko
  1) Erfüllungsort ist Bonn.

2) Das Versand- oder Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.

 
§ 5  Eigentumsvorbehalt  

1) Geliefertes Bild-, Audio- und Videomaterial bleibt stets Eigentum der KNA bzw. des Urhebers. Die Lieferung von Materialien in elektronischer Form schließt ausdrücklich nicht die Übertragung der jeweiligen Rechte an dem gelieferten Material ein. Es wird aus-schließlich vorübergehend und zur Ausübung von solchen Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt, die dem Nutzer durch schriftlichen Vertrag mit KNA ausdrücklich übertragen worden sind.

) Bild-, Audio- und Videomaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb von vier Wochen nach Empfang des Materials zurückzugeben bzw. im Fall elektronischer Lieferung, zu löschen. Material, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben bzw. zu löschen, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

 
§ 6  Kennzeichnungspflicht/  Belegexemplar  

1) Der Kunde verpflichtet sich, jegliches genutztes Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial entsprechend § 13 UrhG mit einem Agentur- und Urhebervermerk zu versehen und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Material bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Kunde hat KNA von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung zum Urhebervermerk resultieren.

2) Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind der KNA vom Kunden gem. § 25 VerlagsG zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

 
§ 7  Honorar für die
 Lieferung von Material
 

1) Jede Nutzung von KNA Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial, gleich welcher Art, ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung des Materials als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Text-, Bild-, Audio- bzw. Videodetails, die übernommen oder mittels Montagen, Schnitt, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes oder Videos werden.

2) Honorare sind vor jeder Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Kunde gemäß § 3 Ziff. 2 anzugeben hat. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Kunden oder kommt keine sonstige Honorarvereinbarung mit KNA zustande, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der KNA berechnet. Macht der Kunde keine genau-en Angaben, ist die KNA berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben und Gebühren.

3) Für alle Lieferungen von Bild-, Audio- oder Videomaterial werden Bearbeitungsgebühren und gegebenenfalls Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuell bestehenden Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.

4) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Texte, Fotos und Videoaufnahmen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungs-zwecks berechnet.

5) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung des Materials ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KNA.

6) Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die KNA über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

7) Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte und übertragene Bilddaten / Scans werden gesondert in Rechnung gestellt.

8) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

9) Sobald der Kunde bekundet hat, dass er das gelieferte Material ganz oder teilweise nutzen will, ist die KNA berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.

10) Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurück-erstattet werden.

11) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 
§ 8  Entgelt für andere
 Leistungen
 

Die Entgelte für vom Kunden bestellte Leistungen, die nicht in der Lieferung von Text-, Bild-, Audio- oder Videomaterial bestehen, werden frei vertraglich vereinbart.

 
§ 9  Abrechnung,
 Fälligkeit,
 Verzug
 

1) Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

2) Honorarzahlungen nach § 7 müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Rechnungsnummer, Referenznummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang zusätzlichen Aufwandes richtet. Zudem hat der Kunde bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Material in welcher Veröffentlichung an welcher Stelle verwendet wurde.

3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist KNA zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechtigt, sofern nicht KNA eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

 
§ 10  Gewährleistung   Sind die dem Kunden übersandten/übermittelten Dienste/Leistungen fehlerhaft und daher für ihn ohne Nutzen, so korrigiert KNA diese Dienste/Leistungen auf Anforderung des Kunden innerhalb einer Frist von 7 Tagen.  
      Fortsetzung...  
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