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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der KNA - Fortsetzung |
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§ 11 |
Haftung |
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1) KNA haftet nicht für Fehler, Störungen und Verzögerungen im Dienstbetrieb, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
2) KNA behält sich das Recht vor, den auf ihrem Internet-Portal angebotenen Leistungsumfang jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu erweitern oder Informationen zu löschen. Eine Gewährleistung für die Verfügbarkeit des Internet-Portals übernimmt KNA ausdrücklich nicht.
KNA übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für Inhalte oder die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit von Webseiten Dritter, auf die mittels Link von dem KNA Internet-Portal verwiesen wird.
KNA haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die beim Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals durch Eingriffe Dritter (wie z.B. Spam, Viren etc.) entstehen.
3) Das Versandrisiko für die Rücksendung nach § 5 trägt ausschließlich der Kunde. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungs-gemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Kunden und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung durch beauftragte Dritte des Kunden vorgenommen wird. Etwaige Verwaltungskosten der KNA, die auf eine unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Rücksendung zurück zu führen sind, gehen zu Lasten des Bestellers.
4) Die Verwendung des KNA-Materials entbindet den Vertragspartner nicht von seiner journalistischen Sorgfaltspflicht. Insbesondere für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Rechts am eigenen Bild oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Text, Bild, Audio und Video übernimmt KNA keine Haftung. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. Bei Verletzung dieser Rechte, ist allein der Kunde Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Für inhaltliche Fehler haftet die KNA nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
5) Sofern der Versand von Material in körperlicher Form durch die KNA Vertragsbestandteil ist, haftet der Kunde der KNA gegenüber bis zum unversehrten (Wieder)Eintreffen des Materials. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Material vom Kunden an Dritte weitergegeben wird. Dies gilt auch, wenn das Material auf Wunsch des Kunden von der KNA an einen Dritten gesandt wird.
6) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen der KNA, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich auf maximal Euro 12.782,00 (Zwölftausendsiebenhundertzweiundachtzig Euro) pro nachgewiesenen Schadensfall. Haftungszusagen an Dritte, die ihre Ursache in diesem Vertrag haben, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der KNA gegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.
7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern die KNA nach dem Produkthaftungsgesetz oder den sonstigen nationalen Umsetzungsgesetzen der EU-Richtlinie zur Produkthaftung haftet.
8) KNA haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Das sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.
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| § 12 |
Urheberrechte |
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1) Alle in den angebotenen Diensten der KNA veröffentlichten Inhalte, Texte, Grafiken, Beiträge, Videoclips und Bilder oder Teile daraus sind urheberrechtlich geschützt. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil der angebotenen Dienste darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes sowie des abgeschlossenen Vertrages ohne schriftliche Genehmigung der KNA in irgendeiner Form - durch Fotokopien, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen, verwendbaren Sprache übertragen werden. Eine Einstellung in das INTERNET, INTRANET oder vergleichbare elektronische Medien ist ausdrücklich untersagt.
2) Dem Kunden durch die KNA gelieferte Inhalte sind, ungeachtet des jeweiligen Trägermediums, nur zum privaten bzw. zum sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG bestimmt, sofern nicht eine weitergehende Nutzung schriftlich vereinbart wird.
3) Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten, insbesondere aber nicht ausschließlich im Hinblick auf geliefertes Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial, erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv. Die KNA behält sich in diesem Zusammenhang die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, ausdrücklich nicht an.
4) Bei der Lieferung von Bildmaterial überträgt KNA grundsätzlich nur das jeweilige Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die gegebenenfalls notwendige Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt allein dem Kunden. Die Fotos werden von der KNA nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben bzw. zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitun-gen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der KNA erlaubt.
5) Bei der Lieferung von Bildmaterial ist eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenz-fremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
6) Die Weitergabe des zur Verfügung gestellten Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind die Herstellung von Vervielfältigungen sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung der KNA. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welchem Umfang er vervielfältigt oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
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| § 13 |
Freistellung |
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1) Für das
vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich Verletzt der Kunde Rechte Dritter infolge eines Verstoßes gegen die Regelungen der §§ 8, 9, so stellt er KNA von allen Ansprüchen Dritter frei.
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| § 14 |
Vertragsstrafe/ pauschalierter Schadensersatz |
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1) Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des KNA Materials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, Herstellung unberechtigter Vervielfältigungen sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2) Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk nach § 6, hat KNA einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3) Für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Material (bei Lieferung in körperlicher Form), ist Schadensersatz zu leisten. Dieser hat im Falle von leichten Beschädigungen, die eine weitere Verwendung des Materials erlauben, eine Höhe von 150,00 €. Im Falle von starken Beschädigungen, die noch eine beschränkte Weiterverwendung erlauben, eine Höhe von 300,00 €. Dieser Schadensersatzanspruch der KNA gilt als vereinbart, ohne dass die KNA die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Ebenso bleibt der KNA die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Vom Kunden für beschädigte oder verlorene Materialien angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
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| § 15 |
Laufzeit, Kündigung, Nachlieferungen |
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1) Abonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresschluss gekündigt werden.
2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3) Der Vertrag endet, außer im Falle einer Kündigung, wenn der Vertragspartner das Medium, für das er diesen Vertrag abgeschlossen hat, einstellt oder wenn KNA den bestellten Dienst nicht mehr herausgibt. Zahlungspflicht und Zahlungsansprüche enden mit dem letzten Tag des Monats der Einstellung.
) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
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| § 16 |
Schriftform |
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Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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| § 17 |
Rechtswahl, Gerichtsstand |
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1) Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN Kaufrechts.
2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag wird Bonn als Gerichtsstand vereinbart.
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| § 18 |
Schlussbestimmung |
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrages möglichst nahe kommt.
Bonn, 1.10.2009 |
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